Angebote im Rahmen gerichtlicher Auflagen
In besonders schwierigen Fällen enden Familienprobleme leider manchmal vor Gericht. Damit die Rechte aller Beteiligten – insbesondere die der Kinder und Jugendlichen – gewahrt werden, hält die gfi verschiedene Betreuungs- und Begleitangebote im Rahmen familiengerichtlicher Anordnungen bereit.
Betreuungsweisungen
Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, erhalten auf Anordnung des Jugendgerichts anstelle eines Arrests oder einer Haftstrafe einen Betreuungshelfer zur Seite. Dieser unterstützt jugendliche Straftäter bei der Bewältigung persönlicher, familiärer, schulischer oder beruflicher Schwierigkeiten, um tragfähige Zukunftsperspektiven zu eröffnen und Wiederholungstaten so weit wie möglich zu verhindern.
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist die Anwesenheit einer neutralen Person beim Umgang eines Umgangsberechtigten mit dem Kind. Sie überwacht das Treffen und sorgt dafür, dass er zum Wohl des Kindes verläuft.
Umgangspflegschaft
Umgangspflegschaft wird vom Familiengericht im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet. Ein Umgangspfleger stellt sicher, wie und wann der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird.
Verfahrensbeistandschaft
Ein Verfahrensbeistand vertritt im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens die Rechte und Interessen des Kindes, indem er sozusagen als „Sprachrohr“ dessen Wünsche und Vorstellungen vor Gericht möglichst umfassend und detailliert benennt.
Standorte mit diesem Angebot