Erziehungsbeistandschaft
Mit einer Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII erhalten Jugendliche und junge Erwachsene mit Entwicklungsschwierigkeiten und Erziehungsproblemen ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Ziel ist neben der Sicherung der materiellen und gesundheitlichen Grundbedürfnisse die Wiederherstellung einer tragfähigen familiären Beziehung und die Stabilisierung des Sozial- und Schulverhaltens.
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