Verfahrensbeistandschaft
Ein Verfahrensbeistand wird vom Gericht bestellt, wenn Minderjährige am Verfahren beteiligt sind. Er hat die Aufgabe, im jeweiligen Verfahren den Willen und die Interessen des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen vor Gericht zu vertreten. Er kann hierzu Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen.
Kontakt