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Hilfen zur Erziehung

Unser ambulantes Angebot wird durch sozialpädagogische Unterstützung in verschiedenster Form von Anleitung, Begleitung und Beratung geleistet und richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche. Ihnen wird aufgrund ihrer Problemlagen eine entsprechende Hilfe durch sozialpädagogische oder sonderpädagogische Fachkräfte gewährt. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung eines zu stellenden Antrages bei der jeweiligen Behörde.  Hierbei können wir sie gerne unterstützen. Die ambulanten Hilfen beinhalten Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII.

Kontakt

Lena Wolfrum
sozialpäd. Leitung
Schleizer Str. 5 - 7
95028 Hof

09281 725496

E-Mail schreiben

Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Verselbständigung. Der Erziehungsbeistand berät und unterstützt Kinder und Jugendliche. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaften (EB) ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt und die Aufstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII – wird in der Regel halbjährlich durchgeführt), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele festgelegt werden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Wesentliches Ziel ist es, Familien in ihren Erziehungsaufgaben zu betreuen und zu begleiten. Durch eine intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt. Eltern bzw. Alleinerziehende sollen mit ganz praktischen Hilfen bei Fehlern in der Kindererziehung (Vernachlässigung, Misshandlung), in der Versorgung des Haushalts und bei unangemessenem Ausgabeverhalten (bei knappen Einnahmen) unterstützt werden. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) gedacht.

In der Praxis sieht es so aus, dass man Familien regelmäßig in ihrer Wohnung besucht. Man sucht vor Ort, gemeinsam mit den Familien, nach nahe liegenden und passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch SPFH nach dem Motto “Hilfe zur Selbsthilfe” zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

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Begleitete Umgänge

Der begleitete Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII ist ein Unterstützungsangebot der Jugendhilfe und richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern weiterhin die Beziehung und Bindung zu diesen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen (z. B. Geschwistern, Großeltern, Stiefeltern, -geschwistern oder Pflegeeltern) aufrechterhalten wollen, dies aus eigenen Ressourcen aber nicht vermögen und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann. Die Umgangsbegleitung beinhaltet in der Regel auch die Beratung der Umgangsgewährenden und -suchenden sowie des Kindes bzw. Jugendlichen. Der begleitete Umgang ist als vorübergehende Hilfe zu verstehen, die eine frühestmögliche Verselbstständigung des Umgangs als Richtungsziel vorsieht. Wir führen am Standort Hof  diese "Begleiteten Umgänge" durch und bieten nach Absprache auch einen Umgangsraum hierfür an. Umgänge können allerdings auch in der näheren Umgebung stattfinden.

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Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis zu 3 Jahren. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Die Fachkraft unterstützt bei dem Übergang zur Elternschaft, einer gelungenen Gestaltung der frühen Bindung, dem Erkennen der Bedürfnisse des Kindes, der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten, der Integration in ein soziales Netzwerk und Behördenangelegenheiten.

Welche Ziele werden dabei verfolgt?

Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung (Empowerment) des Einzelnen, Stärkung der Erziehungskompetenz der betreffenden Erziehungsberechtigten, Entwicklung tragfähiger familiärer Beziehungen, Unterstützung und Stabilisierung des Familiensystems und des familiären Umfeldes.