Gerichtliche Auflagen
Zielgruppe
- delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren
- junge Menschen mit multiplen Problemlagen; Sozialisations- oder Erziehungsdefizite; zum Teil wiederholt straffällig
- die Teilnahme erfolgt auf richterliche Weisung
Kontakt
Ziele
- Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Jugendlichen: im Mittelpunkt stehen Bedürfnisse und Ressourcen der Jugendlichen
- Klärung der persönlichen, sozialen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse: Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation
- Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen; Erarbeitung und Kontrolle konkreter Schritte und Handlungsziele; Förderung eigenständigen Handelns; Hilfestellung und Unterstützung im individuell erforderlichen Umfang
- Vermittlungscharakter: Informationsaustausch zwischen Sozialpädagogen, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe und Vernetzung mit dem sozialen Umfeld, mit Ämtern und mit kooperierenden Einrichtungen und Diensten
Was umfasst das Betreuungsangebot?
- Einzelgespräche in den Räumen des bfz Immenstadt und Kempten
- Hausbesuche
- Aufsuchen der Teilnehmer an anderen Orten, z.B. Jugendzentrum, Arbeitsstelle, Jugendhilfeeinrichtung, etc.
- Gemeinsame Gespräche mit Eltern, Familienangehörigen und Partner/Partnerin
- Hilfe bei der Suche nach Wohnmöglichkeiten
- Hilfestellung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Vermittlung in Jugendarbeitslosenprojekte
- Gespräche/Termine mit anderen Betreuungspersonen, Arbeitgebern bzw. Ausbildern usw.
- Unterstützung bzw. Begleitung im Umgang mit Behörden (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt, usw.)
- Vermittlung an Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Hilfestellung bei der direkten Schuldenregulierung
- Kooperation mit anderen Diensten wie Jugendgerichtshilfe, Berufsberatung
- Mitwirkung im Gerichtsverfahren, wenn es erneut zu einer Verhandlung kommt
- Planung und gemeinsame Gestaltung von Freizeitaktivitäten