Integrationsbegleitung
Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen Kindertageseinrichtungen dazu, Kinder ganzheitlich zu fördern und ihnen von Anfang an zu helfen, sprach-, kultur-, milieu- und individuell bedingte Schwierigkeiten zu überwinden.
Besondere Bedarfslagen eines Kindes können dazu führen, dass es eine Unterstützung benötigt, um an den Interaktionen und den Abläufen in der Kita teilzunehmen. Die Integrationsbegleitung hat daher neben der individuellen Förderung immer auch den Aspekt einer Multiplikatorenfunktion hin zu einer zunehmend inklusiven Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen.
Die Integrationsbegleitung zielt insbesondere darauf ab:
- die Teilnahme am Kita-Alltag und an den üblichen Aktivitäten zu gewährleisten,
- den Leistungsberechtigten eine so weit wie möglich eigenständige Erledigung ihrer Alltagsaufgaben zu ermöglichen,
- positive soziale Erfahrungen in der Interaktion mit anderen zu initiieren, zu begleiten und zu verstärken,
- eine von den Einschränkungen möglichst unabhängige gesunde Entwicklung der leistungsberechtigten Kinder zu unterstützen und
- die leistungsberechtigten Kinder soweit wie möglich von der Integrationsbegleitung unabhängig zu machen.
Assistenzkräfte werden bei alltagspraktische Verrichtungen eingesetzt. Dazu können, je nach Bedarf des Kindes, z.B gehören.:
- An- und Ausziehen, Essen, Waschen, Toilettengang, Windeln
- Mobilität und Teilhabe an gemeinsamen Aktivitäten
- Abholen und Bringen von/zu Haltestationen oder von zu Hause (keine PKW-Beförderung); Wechsel der Räumlichkeiten
- Kommunikation mit Erzieher*innen und anderen Kindern
- Hilfestellung beim Anwenden von Kommunikationshilfen oder beim Einhalten von Kommunikationsregeln der Gruppe, Wiederholungen bei schlechtem Hörverständnis
- Interaktion und gemeinsames Spiel mit anderen Kindern
- Anbahnen von Spielprozessen, Unterstützung bei der (selbstständigen) Konfliktlösung
- Eigenbeschäftigung und individuelles Spiel
- Fokussierungshilfe zum Erhalt von Aufmerksamkeit und Konzentration, Handführung mit dem Ziel der zunehmenden Verselbstständigung
- Emotionsregulierung
- Beruhigung, Eröffnen von Rückzugsmöglichkeiten, Bearbeitung von Frustration, Unterstützung im Umgang mit der eigenen Begrenzung
- Umgang mit Veränderungen und Krisen
- Unterstützung der Vorbereitung durch die Kita bei Gruppenwechsel oder dem anstehenden Übergang in die Schule, Begleitung in Krisensituationen
Zusätzliche Aufgaben z.B. Entwickeln individueller Bewältigungsstrategien, Überprüfung Blutzucker (nach gesonderter Absprache), Wahrnehmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII im Fall der Leistungsträgerschaft durch das Jugendamt (in diesem Fall eigenständiger Schutzauftrag neben dem bestehenden Schutzauftrag der Kindertageseinrichtung)