Erziehungsbeistandschaften
Kontakt
Christina Gawlas
Koordinatorin gfi
Äußere Spitalhofstr. 4
94036 Passau
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Form der ambulanten Hilfen für junge Menschen nach §§ 27 ff. SGB VIII – Hilfen zur Erziehung – mit (sozial-) pädagogischer Qualität.
Sie ist vor allem ein Angebot an die Kinder/Jugendlichen, die Entwicklungsschwierigkeiten und/oder Erziehungsprobleme aufweisen. Diese Form der ambulanten Hilfe richtet sich aber ebenso an die Eltern. Sie wird vom zuständigen Jugendamt veranlasst.
Der Erziehungsbeistand soll das Kind bzw. den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. (gem. § 30 SGB VIII ).
Hauptziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, dem Kind/Jugendlichen in dessen gewohntem Umfeld zu helfen, die Entwicklungsschwierigkeiten zu überwinden. Die Erziehungsfunktion der betreffenden Familie soll gestärkt und aufrechterhalten werden.
Grundsätzlich ist die Betreuungsdauer der Erziehungsbeistandschaft längerfristig angelegt.