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Inklusion im Bildungsbereich: Schulbegleiter*innen helfen bei der Integration in den Schulalltag

Die Mitarbeiter*innen der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gGmbH (gfi) unterstützen Schüler*innen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, den Schulalltag zu meistern. Ziel ist, Einschränkungen im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Somit wird auch der 18-jährigen Sophia ein weitgehend selbstständiger Besuch in der Berufsschule ermöglicht. Zum „Internationalen Tag für Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember hat sie uns von ihrem Alltag mit ihrer Schulbegleiterin erzählt.

Sophia leidet seit ihrer Geburt an einer cerebralen Bewegungsstörung. Die Feinmotorik der rechten Körperseite ist gestört und erschwert ihr das Gehen, Greifen und Sprechen. Doch Sophia ist eine Kämpferin und hat noch nie eine Förderschule besucht – auch oder gerade wegen der Unterstützung ihrer Schulbegleitung, die sie seit der 5. Klasse in Anspruch nimmt. Nach ihrem erfolgreichen Realschulabschluss im Juli 2019 hat Sophia eine Ausbildung zur Industriekauffrau mit dem Schwerpunkt Fremdsprachenkorrespondentin Englisch begonnen. Hier ist sie wechselseitig im Betrieb und in der Berufsschule und der IHK Regensburg. Dort erhält sie Unterstützung von ihrer Schulbegleiterin Andrea Pauli. 13 bis 15 Stunden die Woche begleitet diese die 18-Jährige und ist seit April 2019 an ihrer Seite.

Kleine Hilfestellungen machen den Unterschied

Da Sophia aufgrund ihrer halbseitigen Lähmung nur sehr langsam schreiben kann, hilft ihr Andrea Pauli beispielsweise mit langen Texten, trägt für sie den schweren Rucksack oder erledigt kleine Botengänge. „Manchmal, zum Beispiel in der Pause, will sie was von der Kantine und diese ist im Keller und der Klassenraum ist im 2. Stock. Dann hole ich ihr was, weil das nicht so lange dauert“, erzählt Andrea Pauli.

Da man Sophia die Behinderung nicht auf den ersten Blick ansieht, werden die Einschränkungen und die damit einhergehenden Belastung für Sophia nicht immer von allen erkannt: „Sie will alles selber machen und jeder denkt sie kann das auch. Aber es wird übersehen, dass es sehr viel anstrengender ist für sie. Das ist noch nicht in den Köpfen aller Leute angekommen“, schildert Sophias Mutter Marion Brandner, die sich mehr Verständnis für ihre Tochter wünscht. „Schnallen Sie sich hinten und vorne einen Rucksack mit Steinen um, so ist das für die Sophia“, erklärt sie. Auch die jährliche Beantragung und Bewilligung der Schulbegleitung laufe nicht immer reibungslos und sei mit viel Papierkram verbunden, erzählt Marion Brandner.

Helfer auf vier Pfoten

Neben der Schulbegleitung hat Sophia seit drei Jahren einen weiteren Helfer. Den Begleithund Querido. Der Golden Retriever ist so oft es geht an ihrer Seite und hilft ihr im Alltag. So hebt er ihr zum Beispiel heruntergefallene Stifte auf, zieht Socken aus oder muntert sie auf. Denn der Hund ist vor allem für die schüchterne Sophia ein echter Türöffner. „Er kann Stifte aufheben, Schubladen öffnen und er ist für meine Psyche da, da ich sehr schüchtern bin und es fällt Menschen dann leichter auf mich zuzugehen. Sie sehen dann nicht als erstes meine Behinderung“, erklärt Sophia.

Inklusion im deutschen Bildungssystem

„Wir sehen an diesem sowie an vielen weiteren Beispielen: Auch Kinder mit Behinderungen können am Regelunterricht teilnehmen. Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten, strukturelle Probleme im Schulsystem überwinden und noch mehr Schulbegleitungen einsetzen, können wir gemeinsam ein gutes inklusives Bildungssystem schaffen. Wir möchten weiter behilflich sein, Chancengleichheit zu leben – wie es auch der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht“, so gfi-Geschäftsführer Josef Weingärtner.

Wo kann finanzielle Förderung beantragt werden?

Aktuell sind bayernweit rund 160 Schulbegleitungen der gfi in 65 Städten tätig. Die Mitarbeiter*innen der gfi beraten betroffene Familien, die richtigen Ansprechpartner*innen für den Förderantrag zu finden. Die Kosten übernehmen Sozialhilfeträger und Jugendämter – unter bestimmten Bedingungen auch die Krankenkassen.

In der Regel wird die Betreuung für ein Schuljahr bewilligt und verlängert, wenn der Unterstützungsbedarf weiter besteht.