Betreuungsweisungen
Die Betreuungsweisung ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme. Sie ist unter anderem bei solchen Jugendlichen angezeigt, die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine intensive Einzelbetreuung durch eine(n) Betreuungshelfer/-in über einen längeren Zeitraum hinweg benötigen (sechs oder zwölf Monate). Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind § 10 Jugendgerichtsgesetz Absatz 1 Nummer 5; §§ 30, 35, 41 Sozialgesetzbuch VIII. Die Intention des Gesetzgebers legt die Erkenntnis zugrunde, dass jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter häufig derart in individuelle und soziale Schwierigkeiten verstrickt sind, dass sie Unterstützung benötigen, um einen anderen Lebensweg einschlagen zu können.
Nach Maßgabe der richterlichen Weisung soll der Betreuungshelfer den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Selbstständigkeit fördern. (vergleiche § 30 Sozialgesetzbuch VIII). Den Jugendlichen sollen Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage gegeben werden und sie zu einer selbstständigen Gestaltung ihres Lebens befähigt werden.
Kontakt
Thorsten Ukena
Koordination Maßnahmebereich Sozialgesetzbuch VIII sowie Jugend- und Familienhilfe
Londonstraße 20
97424 Schweinfurt
Diese Hilfe kann konkret zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:
- Beratung bei Problemen mit sich und anderen
- Aufarbeitung beziehungsweise Reflexion belastender Erfahrungen, die Einfluss auf das momentane Verhalten haben
- Hilfestellung bei der Klärung von Problemen im Elternhaus beziehungsweise mit Bezugspersonen
- Entwicklung des Selbstwertgefühls und der persönlichen Zufriedenheit
- Entwicklung der Auseinandersetzungs- und Kritikfähigkeit
- Lernen durch Orientierung an einer Vertrauens- und Bezugsperson (Modellernen)
- Hilfen beim Aufbau sozialer Kontakte
- Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten
- Unterstützung zu Hilfen rund um Schule, bei Schul- und Lernschwierigkeiten, bei der Arbeits-/Ausbildungs- und Wohnungssuche sowie bei Behördenkontakten
Die individuelle Situation der Teilnehmer ist der Ausgangspunkt aller Überlegungen. Folgende Aspekte sind für die Entwicklung des (individuell zugeschnittenen) Aktionskonzeptes (Hilfeplans) besonders zentral.
- Die besonderen Fähigkeiten und Neigungen (Kompetenzansatz/Ressourcenansatz), nicht nur die Defizite und Mängel der Jugendlichen sind Grundlage der Planung.
- Kann das Lebensumfeld des Jugendlichen in das Konzept mit einbezogen werden? Werden auch parallel eventuelle weitere Hilfen in Betracht gezogen?