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Integrationsassistenz für Flüchtlinge

Speziell für Flüchtlinge bieten wir eine auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtete Hilfeform an, die Integrationsassistenz für Flüchtlinge (gemäß § 30 Sozialgesetzbuch VIII ). Sie basiert auf den Vorgaben zur Erziehungsbeistandschaft. Diese Hilfeform kann als Ergänzung oder Erweiterung pädagogischer Betreuung der Wohneinrichtungen stattfinden oder solitär als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Hierdurch können sehr individuelle und sehr herausfordernde Bewältigungsformen weiter- und tiefergehend bearbeitet werden. Ziele sind hierbei ein auf die Lebensumstände bezogenes Alltagsgelingen und die Verselbstständigung.

Kontakt

Thorsten Ukena
Koordination Maßnahmebereich Sozialgesetzbuch VIII sowie Jugend- und Familienhilfe
Londonstraße 20
97424 Schweinfurt

09721 1724-85

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