Betreuungshilfe
Was ist Betreuungshilfe (BeH)?
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer unterstützen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördern unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung. (Sozialgesetzbuch VIII, § 30)
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Zielsetzung
Die Ziele der Betreuungshilfe werden prozessorientiert in Kooperation mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung des Hilfeplanverfahrens entwickelt. Sie orientieren sich am Bedarf, an den Ressourcen, an der konkreten Alltagssituation sowie am familiären Umfeld der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Unsere Aufgaben
Die Betreuungshilfe richtet sich an Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in schwierigen und belastenden Lebenssituationen und Entwicklungsphasen. Diese Personengruppe ist in ihren Perspektiven durch teilweise vielfältige Problemlagen erheblich beeinträchtigt. Verschiedene Ereignisse und Einflüsse können dazu führen, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, aus eigenem Antrieb eine stabilisierende Veränderung ihrer Lebenssituation zu erreichen.
Ziel der Betreuungshilfe ist, den jungen Menschen und ihr familiäres Umfeld bei gemeinsamen Schritten der Veränderung zu begleiten, zu unterstützen und zu beraten. Junge Menschen sollen ihre Potentiale entdecken und nutzen – Erziehungsberechtigte ihre Kompetenzen reflektieren und anwenden lernen.
Mögliche Themenfelder sind:
- familiäre Konflikte
- fehlende Familiensysteme
- Schul- und Ausbildungsdefizite
- fehlende Erwerbstätigkeit
- Drogenproblematik
- Straffälligkeit
- Migrationsproblematik
- psychosoziale Entwicklungsdefizite
Organisation und Durchführung
Der Zeiteinsatz und die Dauer richten sich nach den individuellen Bedingungen des jungen Menschen in Absprache mit allen am Hilfeprozess Beteiligten. Die durchschnittliche Betreuungszeit wird im Einzelfall vom Jugendamt festgesetzt. Die Hilfe ist als eine offene, ambulante Einzelbetreuung angelegt. Das bedeutet, dass beispielsweise Jugendliche in ihrer Familie oder in ihrer eigenen Wohnung betreut werden können.
Aufnahmeverfahren
Nach Anfrage an das zuständige Jugendamt und unter Berücksichtigung des Hilfeplanverfahrens, findet ein Gespräch zwischen dem jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten, der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) und der betreuenden gfi-Fachkraft statt. Hier werden erste Vereinbarungen bezüglich der Ausgestaltung der Hilfe getroffen.