die-gfi.de Aschaffenburg Bildung und Betreuung für Schulkinder Schulbegleitung
SCHULBEGLEITUNG
Unsere Schulbegleitung in Aschaffenburg bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung individuelle Unterstützung, um erfolgreich am Schulalltag teilzunehmen und Selbstständigkeit zu fördern.
Was sind unsere Leistungen?
- Beratung zur Beantragung einer Schulbegleitung
- Abwicklung der Formalitäten
- Ständiger Ansprechpartner
- Pädagogisch geschultes Fachpersonal
- Praktische Hilfen zur Bewältigung des Unterrichts und des Schulalltags, einschließlich der Teilnahme an üblichen schulischen Aktivitäten
- Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschüler*innen mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband
- Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich im Sinne der Prävention und Intervention bei Selbst- und Fremdgefährdung
- Einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung
- Unterstützung bei der Kommunikation,
- Hinführung zur Unabhängigkeit
Was macht eine Schulbegleitung?
Schulbegleiter*innen, auch Integrationshelfer*innen genannt, unterstützen Schüler*innen mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung bedroht sind, während der gesamten Schulzeit (bei Bedarf einschließlich des Schulweges). Sie helfen den Betroffenen, ihre pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und/oder kommunikativen Defizite zu kompensieren, um den Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule zu ermöglichen.
Wer finanziert die Schulbegleitung?
Bei Seelischer Behinderung:
- Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen
- Neurosen
- Psychosen
- Suchtkrankheiten
- Persönlichkeitsstörungen
Der Antrag auf Kostenübernahme ist beim Jugendamt zu stellen.
Bei Geistig-/Körperlicher Behinderung:
- Unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten, z.B. beim Down-Syndrom
- Physiologisches Defizit oder Handicap, z.B. bei Querschnittslähmung, Spastik
Der Antrag auf Kostenübernahme ist beim Bezirk Unterfranken zu stellen.
Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind engagieren möchten, ist zu empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei dem zuständigen Sozialhilfeträger, Abteilung Eingliederungshilfe, zu stellen.
Im Vorfeld ist es notwendig, bei der Schule, die das Kind besucht, eine Bestätigung über die Erforderlichkeit von Schulbegleitung und ein ärztliches Attest einzuholen und diese Belege dem Antrag beizulegen.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne!
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder dem Bezirk Unterfranken, Abteilung Sozialverwaltung.
Ihr Kontakt
Melanie Staab
Telefon: 06021 4176467
Fax: 060214176 120
E-Mail: melanie.staab@bfz.de