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Header: Ein kleiner Junge mit Behinderung rechnet gemeinsam mit seiner Schulbegleiterin eine Aufgabe.

SCHULBEGLEITUNG

Unsere Schulbegleitung in Aschaffenburg bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung individuelle Unterstützung, um erfolgreich am Schulalltag teilzunehmen und Selbstständigkeit zu fördern. 

Was sind unsere Leistungen?

Was macht eine Schulbegleitung?

Schulbegleiter*innen, auch Integrationshelfer*innen genannt, unterstützen Schüler*innen mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung bedroht sind, während der gesamten Schulzeit (bei Bedarf einschließlich des Schulweges).  Sie helfen den Betroffenen, ihre pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und/oder kommunikativen Defizite zu kompensieren, um den Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule zu ermöglichen.

Wer finanziert die Schulbegleitung?

Bei Seelischer Behinderung:

Der Antrag auf Kostenübernahme ist beim Jugendamt zu stellen.

Bei Geistig-/Körperlicher Behinderung:

Der Antrag auf Kostenübernahme ist beim Bezirk Unterfranken zu stellen.

Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind engagieren möchten, ist zu empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei dem zuständigen Sozialhilfeträger, Abteilung Eingliederungshilfe, zu stellen.

Im Vorfeld ist es notwendig, bei der Schule, die das Kind besucht, eine Bestätigung über die Erforderlichkeit von Schulbegleitung und ein ärztliches Attest einzuholen und diese Belege dem Antrag beizulegen.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne!

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder dem Bezirk Unterfranken, Abteilung Sozialverwaltung.

Ihr Kontakt

Melanie Staab

Telefon: 06021 4176467
Fax: 060214176 120
E-Mail: melanie.staab@bfz.de