die-gfi.de Bildung und Betreuung für Schulkinder Schulbegleitung
SCHULBEGLEITUNG
Kinder sollen mit- und voneinander lernen können. Unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige, seelische Beeinträchtigung oder Behinderungen und somit zusätzlicher Unterstützungsbedarf vorliegen.
Damit diese Inklusion in der Schule gelebt werden kann, ergänzen Angebote der Eingliederungshilfe die personellen Ressourcen der Schulen. Eines dieser Angebote, welches die Kinder im Schulalltag unterstützt, ist die Schulbegleitung.
Begleitung für alle Schulformen
Die gfi setzt Schulbegleitung an allen Schulformen um, d. h. von der Grundschule bis zur Berufsschule sowie den Sonderpädagogischen Förderzentren. Unsere Mitarbeiter*innen begleiten die Schüler*innen in ihrem Schulalltag. Sie helfen äußere Barrieren zu überwinden und persönliche Hilfebedarfe auszugleichen. Oberstes Ziel ist die Integration in die Klassengemeinschaft und die gleichberechtigte Teilhabe am Unterrichtsgeschehen.
Für Eltern
Hat Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder Behinderung, die einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag erfordert, können Sie eine Schulbegleitung bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirkssozialamt oder Jugendamt) beantragen.
Die Bezirke sind zuständig:
- für Kinder im Vorschulalter mit Behinderung.
- für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter.
Eine Übersicht der Bezirke in Bayern finden Sie hier.
Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer rein seelischen Behinderung liegt bei den Jugendämtern.
Über den genauen Ablauf informiert Sie Ihre Schule oder Sie kontaktieren einen unserer Standorte.