die-gfi.de Augsburg Bildung und Betreuung für Schulkinder Schulbegleitung
SCHULBEGLEITUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT BESONDEREM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF
Unsere Schulbegleitung in Augsburg bietet Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung individuelle Unterstützung, um erfolgreich am Schulalltag teilzunehmen und Selbstständigkeit zu fördern. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Begleitung finden – wir beraten Sie gerne persönlich!
Zielgruppe und Zielsetzung
Die Schulbegleitung der gfi (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration) Augsburg bietet individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, die vorübergehend oder auf Dauer zum Besuch einer Schule einer individuellen Begleitung bedürfen. Sie erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäߧ 112 SGB IX oder der Jugendhilfe nach §35a SGB VIII.
Durch ihre individuelle Hilfestellung ermöglichen unsere Schulbegleiter*innen dem Kind oder Jugendlichen, am Schulunterricht teilzunehmen, die schulischen Rahmenbedingungen zu bewältigen und sich im Klassenverband zu integrieren. Sie richten sich nach dem tatsächlich vorhandenen Bedarf des*der Schülers*in und tragen dazu bei, dass diese*r den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigt. Übergeordnetes Ziel ist die Verselbstständigung des*der Schülers*in.
Das Angebot der Schulbegleitung erstreckt sich auf alle Schularten, insbesondere alle Regelschulen inklusive Ganztagsschulen sowie Förderzentren.
Unsere Dienstleistungen
Die Aufgaben und Teilhabeziele der Schulbegleitung werden prozessorientiert je nach Art der Beeinträchtigung und Umfang des individuellen Teilhabebedarfs des/r Schüler*in in Kooperation mit allen Beteiligten vereinbart. Sie orientieren sich an den Ressourcen und Kompetenzen sowie an der konkreten Alltagssituation und den verschiedenen Lebensbereichen des/r Schüler*in, um behinderungsbedingte Einschränkungen zu kompensieren und durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Schulalltages zu gewährleisten.
Entsprechend tragen unsere Schulbegleitungen dazu bei, Beeinträchtigungen im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Hierzu zählen:
- Teilnahme am Unterricht
Einwirken auf Aufmerksamkeit und Konzentration, Strukturierung des Schulalltags, Wiederholen und verdeutlichen von Lerninhalten, Fördern des Regelverständnisses - Lebenspraktische Hilfestellungen
Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Unterrichtsplatzes, Unterstützen in den Pausen, Auffinden von Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten bei (drohender) Überforderung - Einfache helfende Tätigkeiten
Unterstützen beim Essen, An- und Ausziehen, Sicherstellen der Körperhygiene - Hilfen zur Mobilität/Orientierung
Fortbewegung auf dem Schulweg, im Schulhaus und bei Ausflügen - Unterstützung im sozialen Bereich
Aufbau von Sozialkontakten, Förderung der Integration in die Klassengemeinschaft und des Zusammenhalts innerhalb der Gruppe - Unterstützung im emotionalen Bereich
Hilfe beim Abbau aggressiver Impulse, Sicherheitsanker für einen besser gelingenden Umgang mit Ängsten, Hilfestellung bei Veränderungen - Vorbeugen von Überforderungen, Hilfestellung in Krisen
Intervention bei Selbst-, Fremd und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhigung, Auszeiten aus dem Klassenkontext (zum Beispiel Rückzug in einen anderen Raum), Entwicklung von Strategien zum Umgang mit Krisen und Konflikten - Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen
Hilfestellung beim Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband
Professionelle Schulbegleitung in Augsburg
Die Schulbegleitung ist eine flexible und individuelle Unterstützungsmaßnahme, die in der Regel mindestens über ein Schuljahr hinweg angeboten wird.
Bei der gfi Augsburg setzen wir einfühlsame Begleiter*innen mit umfangreicher Erfahrung ein, um Kindern und Jugendlichen emotional und sozial beizustehen und ihre Eingliederungsziele zu erreichen.
Wie können Sie Unterstützung erhalten?
Den Antrag für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher und / oder geistiger Beeinträchtigung kann man nach § 112 SGB IX beim Träger der Eingliederungshilfe (Bezirk) und für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt stellen. Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.