Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII ist ein Unterstützungsangebot der Jugendhilfe und richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern weiterhin die Beziehung und Bindung zu diesen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern, Stiefeltern, -geschwistern oder Pflegeeltern) aufrechterhalten wollen, dies aus eigenen Ressourcen aber nicht vermögen und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Umgangsbegleitung beinhaltet in der Regel auch die Beratung der Umgangsgewährenden und -suchenden sowie des Kindes bzw. Jugendlichen. Der begleitete Umgang ist als vorübergehende Hilfe zu verstehen, die eine frühestmögliche Verselbstständigung des Umgangs als Richtungsziel vorsieht.
Die gfi gGmbH am Standort Bayreuth führt diese „Begleiteten Umgänge“ durch und bietet auch einen Umgangsraum an.
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