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ERZIEHUNGSBEISTAND
Familie ist ein sozialer Schutzraum, der manchmal mit Erwartungen und Anforderungen überfrachtet ist. Wenn Familien an ihre Grenzen kommen, brauchen sie kompetente, vertrauensvolle und schnelle Unterstützung. Die Erziehungsbeistände der gfi bieten Hilfe zur Erziehung und arbeiten eng mit Eltern und Kindern oder Jugendlichen zusammen, um positive Veränderungen in der familiären Umgebung zu fördern. Sie unterstützen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in ein selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben.
Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Verselbstständigung. Der Erziehungsbeistand berät und unterstützt Kinder und Jugendliche. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.
Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaften (EB) ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt und die Aufstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII – wird in der Regel halbjährlich durchgeführt), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele festgelegt werden.
Ihr Kontakt
Lena Deutschmann
Telefon: +49 9281 725496
E-Mail: lena.deutschmann@die-gfi.de