die-gfi.de Kempten Bildung und Betreuung für Schulkinder Schulbegleitung
SCHULBEGLEITUNG
Die Schulbegleitung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung betroffen sind oder wegen einer Behinderung vorübergehend oder auf Dauer einer individuellen Begleitung zum Schulbesuch bedürfen.
Ziele und Aufgaben der Schulbegleitung
Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Schulalltag zu helfen und die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Die Schulbegleitung wird als kontinuierliche Betreuungsperson während des Schulbesuches zur Seite gestellt, um die behinderungsbedingten Hemmnisse bestmöglich zu kompensieren. Dabei baut sie eine enge Beziehung zum betreuenden Kind oder Jugendlichen auf und wird in den Schulalltag fest integriert. Die Auswahl einer geeigneten Betreuungsperson findet in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem entsprechenden Leistungsträger statt.
Leistungen
Die individuellen Aufgaben und Förderziele im Rahmen der Schulbegleitung werden in Kooperation mit allen Beteiligten vereinbart. Sie orientieren sich am Bedarf, an der Art der Einschränkung oder Behinderung, den Ressourcen und an der konkreten Alltagssituation des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Im Einzelnen können dies sein:
- Teilnahme am Unterricht durch angemessene Begleitung
- Hilfestellung zur Bewältigung des Schulalltags
- Hilfe bei lebenspraktischen Verrichtungen
- Förderung der Eingliederung in die Klassengemeinschaft
- Förderung des Gruppenzusammenhaltes
- Förderung von sozialen Kompetenzen
- Krisenintervention sowie Begleitung in Krisensituationen
- Unterstützung bei der Kommunikation
- Einleitung und Begleitung von Veränderungsprozessen
- Förderung von Vertrauensbildung und Beziehungsfähigkeit
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Jugendamt. Die Hilfe kann vorübergehend oder auf Dauer angelegt sein. Durch die Maßnahme sollen die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden.
Ihr Kontakt
gfi Kaufbeuren
Ramona Schneider
Alte Weberei 387600 Kaufbeuren
Telefon: +49 8341 96620-19
Fax: +49 8341 96620-20
E-Mail: ramona.schneider@die-gfi.de
gfi Immenstadt
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Hornstraße 1787509 Immenstadt
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Fax: +49 8323 9617-20
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