Schul- und Individualbegleitungen
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer drohenden oder bestehenden Behinderung im körperlichen, geistigen bzw. seelischen Bereich Unterstützung beim Schulbesuch oder in sonstigen Betreuungseinrichtungen benötigen, haben Anspruch auf eine Schul- oder Individualbegleitung. Dazu gehören auch Schüler*innen mit Autismus sowie diagnostiziertem Aufmerksamkeitsdefizit- (und Hyperaktivitäts-) Syndrom AD(H)S.
Die Begleiter*innen der gfi bieten individuelle Hilfestellung bei der Bewältigung großer und kleiner „Hindernisse“ im Betreuungsalltag sowie bei der Integration in die Gruppe.
Die Antragstellung erfolgt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk, für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt.
Aufgabe einer Schul- und Individualbegleitung ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Alltag zu helfen, die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dem Kind oder Jugendlichen wird die Schul- oder Individualbegleitung der gfi als kontinuierliche Bezugsperson zur individuellen Betreuung während des Besuches der Betreuungseinrichtung zur Seite gestellt, um die behinderungsbedingten Hemmnisse bestmöglich zu kompensieren.
Die individuelle, ressourcenorientierte Unterstützung soll die Bewältigung des Alltags bzw. einen weitgehend selbstständigen Besuch der Betreuungseinrichtung gewährleisten. Die Arbeit der Schul- und Individualbegleitung richtet sich in erster Linie an der Person und den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen aus. Dadurch sollen die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden.
Kontakt
Christina Gawlas
Koordinatorin gfi
Äußere Spitalhofstr. 4
94036 Passau