die-gfi.de Passau Bildung und Betreuung für Schulkinder Schulbegleitung
SCHULBEGLEITUNG
Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, indem sie ihnen hilft, aktiv am Unterricht teilzunehmen, soziale Kontakte zu knüpfen und individuelle Herausforderungen bewältigen zu können.
Individuelle Unterstützung für eine inklusive Bildung und Chancengleichheit
Schulbegleitung unterstützt Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag. Diese Begleitung kann sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen oder emotionalen Herausforderungen hilfreich sein.
Schulbegleiter*innen arbeiten eng mit Lehrkräften und Eltern zusammen, um individuelle Förderpläne zu entwickeln und umzusetzen. Sie helfen den Schüler*innen, am Unterricht teilzunehmen, soziale Kontakte zu knüpfen und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Durch gezielte Unterstützung tragen sie dazu bei, dass die Schüler*innen ihre schulischen und persönlichen Ziele erreichen. Schulbegleitung ist somit ein wichtiger Baustein für eine inklusive Bildung und Chancengleichheit.
Wie kann ich eine passende Begleitung erhalten und wo stelle ich den Antrag?
- Für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung kann der Antrag nach §§113, 79 SGB IX beim zuständigen Bezirk gestellt werden.
- Für Kinder mit seelische Behinderung kann der Antrag nach §35a SGB VIII i.V.m. § 113 SGB IX beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Gerne stehen wir Ihnen hierzu beratend zur Seite – kontaktieren Sie uns gerne!
Welche Voraussetzungen müssen vor der Beantragung einer Schulbegleitung erfüllt sein?
Für eine erfolgreiche Begleitung des Kindes ist es notwendig, dass
- Die Schule den Einsatz einer Begleitung als notwendig und geeignet einschätzt und genehmigt
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Kind/Jugendlichen und der Begleitperson besteht und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.
Wie lange bleibt eine Schulbegleitung beim Kind?
In der Regel wird die Hilfe für ein Jahr angesetzt und kann dann allerdings nahtlos weitergeführt werden wenn der Bedarf nach wie vor besteht.
Die Begleitung endet, sobald
- Die gemeinsam festgelegten Förder- und Integrationsziele realisiert sind
- Eine andere Betreuungsform einsetzt
- Die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind
In welchen Aufgabenfeldern ist eine Unterstützung des Kindes/des Jugendlichen möglich?
- An- und Ausziehen, Essen, Waschen, Toilettengang
- Wechsel der Räumlichkeiten
- Kommunikation mit Fachpersonal und mit anderen Kindern oder Jugendlichen
- Interaktion und gemeinsames Spielen und Arbeiten mit anderen Kindern fördern
- Emotionsregulation
- Mobilität
- Umgang mit Veränderungen und verhalten in Krisensituationen
Wir legen großen Wert auf die Kooperation mit Eltern sowie den Schulen um eine hohe Qualität zu gewährleisten und sind gerne auch im persönlichen Gespräch für Sie da!
Ansprechpartnerin
Katrin Zmuda
Telefon: +49 160 90696271
E-Mail: katrin.zmuda@die-gfi.de