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Header: Eine Mutter läuft mit ihrer jugendlichen Tochter die Straße entlang.

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ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe für junge Menschen mit Entwicklungs- oder Erziehungsproblemen, die vom Jugendamt organisiert wird.

Sie unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrem sozialen Umfeld und fördert ihre Selbstständigkeit, während der Bezug zur Familie erhalten bleibt.

Auch die Eltern werden in den Prozess einbezogen, um die Erziehungsfunktion der Familie zu stärken. Die Betreuung ist in der Regel langfristig angelegt.

Nachhaltige Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Form der ambulanten Hilfen für junge Menschen gemäß den §§ 27 ff. SGB VIII, die unter den Hilfen zur Erziehung fallen und eine (sozial-)pädagogische Qualität aufweisen. Diese Unterstützung richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die Entwicklungsprobleme oder Erziehungsschwierigkeiten haben. Ziel ist es, diese jungen Menschen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit zu fördern, während der Bezug zur Familie erhalten bleibt.

Die Erziehungsbeistandschaft ist jedoch nicht nur auf die Kinder und Jugendlichen beschränkt. Auch die Eltern werden in den Prozess einbezogen, um die Erziehungsfunktion der Familie zu stärken und zu unterstützen. Diese Form der Hilfe wird vom zuständigen Jugendamt organisiert und veranlasst.

Ein Erziehungsbeistand arbeitet eng mit dem Kind oder Jugendlichen zusammen, um Entwicklungsprobleme zu bewältigen und das soziale Umfeld mit einzubeziehen. Dabei soll die Selbstständigkeit des jungen Menschen gefördert werden, ohne den Lebensbezug zur Familie zu verlieren. Die Betreuung durch die Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel langfristig angelegt, um eine nachhaltige Unterstützung und Entwicklung zu gewährleisten.

Ansprechpartnerin

Portrait Person groß

Christina Gawlas

stellv. Leitung gfi

Telefon: +49 851 95625-53
E-Mail: christina.gawlas@die-gfi.de