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Header: Ein kleiner Junge mit Behinderung rechnet gemeinsam mit seiner Schulbegleiterin eine Aufgabe.

SCHULBEGLEITUNG

Die Schulbegleitung ist ein individuelles Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche während des Unterrichts. 

Für wen eignet sich Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung ist eine Brücke, die es Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen ermöglicht, am Unterricht in einer Regel- oder Förderschule teilzunehmen. Sie ist eine Einzelfallhilfe, welche sich am Kind oder Jugendlichen orientiert und findet in der Regel direkt im Unterricht statt. Die Zielgruppen unseres Angebots sind Kinder und Jugendliche, welche ohne Unterstützung die gegenwärtige, gewählte oder gewünschte Schule nicht besuchen können.
Dabei leisten unsere Schulbegleiter bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung.

Was sind die Vorrausetzungen?

Den Antrag für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher und / oder geistiger Beeinträchtigung kann man nach § 112 SGB IX beim Träger der Eingliederungshilfe und für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt stellen. 

Daraufhin wird im Rahmen einer Prüfung die Notwendigkeit der Schulbegleitung sowie der Umfang (Stundenumfang und Aufgaben der Schulbegleitung) für diese bestimmt. Dabei werden neben der Art, Ausprägung und der Auswirkung der Beeinträgigung des Kindes oder Jugendlichen auch die gegebenen Rahmenbedingungen der Schule berücksichtigt.

Aktuell gibt es Schulbegleitungen in:

Gerne unterstützen wir auch andernorts. Bitte sprechen Sie uns an!

 

Kontakt

Susanne Bumüller

Koordination

In den Mühlen 2
88662 Überlingen

Telefon: 07551950115
E-Mail: susanne.bumueller@die-gfi.de