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Header: Eine Frau zeigt einem kleinen Mädchen etwas auf einem Tablet. Dabei sitzt das Kind auf dem Schoß ihres Vaters.

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützung für Familien, die sich mit Herausforderungen konfrontiert sehen.

Betreuung und Begleitung der Familien bei Erziehungsaufgaben

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 Sozialgesetzbuch VIII soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung der Familien bei Erziehungsaufgaben, Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Die Familien sollen im Rahmen des Grundsatzes „Hilfe zur Selbsthilfe“ befähigt werden. Die Maßnahme ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie.

Als eine Form der intensiven Betreuung und Beratung zielt die sozialpädagogische Familienhilfe darauf ab, Familien in ihrer eigenen Umgebung zu stärken und zu unterstützen.

In unserer Arbeit mit Familien setzen wir auf Wertschätzung, Offenheit, Verlässlichkeit und Transparenz. So schaffen wir in einem individuell angepassten Prozess ein vertrauensvolles Umfeld für die Zusammenarbeit. Gemeinsam arbeiten wir daran, ein positives Erziehungsverhalten zu schaffen, um so das Familienleben zu stärken und den Alltag mit all seinen Facetten gut zu bewältigen. Außerdem helfen wir dabei, soziale Kontakte und Anbindungen zu finden und mögliche Gefährdungssituationen für die Kinder abzuwenden.

 

Zielsetzung

Das Ziel ist es, in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Familie Lösungen für die Bewältigung ihrer herausfordernden Themen zu erarbeiten, die Kompetenzen der Familienmitglieder zu stärken und ihre vorhandenen Ressourcen zu mobilisieren.

 

Unsere Aufgaben

Wir orientieren uns an der momentan vorhandenen Lebenssituation der Familie und deren Alltagsstrukturen. Mögliche Themen sind dabei Elterncoaching, Krisenmanagement  sowie Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.

 

Organisation und Durchführung

Die Anträge zur Familienhilfe sind beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Genehmigung für die Hilfe wird erst nach einer umfangreichen Bedarfsprüfung erteilt. Nach der Zustimmung des Jugendamts kann die Sozialpädagogische Familienhilfe eingeleitet werden, wobei die Kosten übernommen werden.
Unter Berücksichtigung des Hilfeplanverfahrens finden in regelmäßigen Abständen Gespräche zwischen der Familie, der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes und dem*der Familienhelfer*in statt. Hier werden Vereinbarungen bezüglich der Ausgestaltung der Hilfe getroffen und bisherige Entwicklungen reflektiert.

 

Aktuell setzen wir das Angebot im Landkreis Lindau um. Bei Bedarf können wir das Angebot auch auf weitere Orte ausweiten.

Kontakt

Susanne Bumüller

Koordination

In den Mühlen 2
88662 Überlingen

Telefon: 07551950115
E-Mail: susanne.bumueller@die-gfi.de