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Header: Eine Frau spricht mit einem Jugendlichen. Sie liest ihm etwas von ihrem Klammbrett vor.

BETREUUNGSWEISUNGEN

Wenn junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, können ihnen gerichtliche Auflagen erteilt werden, statt einer Haftstrafe. Innerhalb der Betreuungsweisungen und Sozialstunden bieten wir diesen Jugendlichen intensive, individuelle Unterstützung an, wobei die Orientierung an den Stärken jeder*s Einzelnen im Fokus steht.

Wir unterstützen junge Straftäter*innen

Die Betreuungsweisung ist ein Instrument des Jugendstrafrechts, das dazu dient, jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen. Sie kann für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren angeordnet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit des heranwachsenden Menschen zu verhindern.

Diese Maßnahme stellt eine Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen dar und wird als richterliche Auflage gemäß § 10 JGG in Verbindung mit § 30 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII verhängt. Den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen wird für die Dauer der Betreuungsweisung ein*e Case-Manager*in zur Seite gestellt.

Nach einem ausführlichen Aufnahmegespräch entwickeln wir gemeinsam die Ziele und legen die nächsten Schritte fest.

Ein Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Orientierung. Wir unterstützen die Jugendlichen bei der Wahl eines passenden Ausbildungsberufs, bei Bewerbungen und während der ersten Zeit im Betrieb. Natürlich stehen die Case-Manager*innen auch für alle anderen Anliegen der Jugendlichen zur Verfügung.

Ihr Kontakt

Antje Düll

Koordination Bamberg

Telefon: 0951 93224-645
E-Mail: antje.duell@die-gfi.de

Nadine Neumann

Koordination Coburg / Kronach

Telefon: 09561 8623-18
E-Mail: nadine.neumann@die-gfi.de