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Header: Eine Frau spricht mit einem Jugendlichen. Sie liest ihm etwas von ihrem Klammbrett vor.

BETREUUNGSWEISUNGEN

Die Betreuungsweisung ist ein Instrument im Jugendstrafrecht. Sie dient dazu, jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen in ihrer Lebenswelt zu unterstützen.

Sie kann Straftäter*innen zwischen 14 und 21 Jahren angeordnet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit der jungen Menschen zu vermeiden.

Die Betreuungsweisung ist eine Alternative zur freiheitsentziehenden Sanktion und wird als richterliche Auflage gemäß § 10 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII ausgesprochen. Jugendlichen oder jungen volljährigen Straftäter*innen wird für einen bestimmten Zeitraum ein/eine Betreuungshelfer*in zur Seite gestellt.

Neue Perspektiven für junge Straftäter*innen

Unsere Fachkräfte, welche die Betreuungsweisung begleiten, helfen den jungen Straftäter*innen, sich neue Lebensperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Förderung der sozialen Integration und der Abbau von Benachteiligungen helfen, den Weg in ein eigenständiges und straffreies Leben zu finden.

Dabei spielen der vertrauensvolle persönliche Kontakt, die Wertschätzung und die Einhaltung vereinbarter Regeln in der Zusammenarbeit eine zentrale Rolle. Der Betreuungsverlauf wird kontinuierlich im Hinblick auf Zielstellungen, welche im zeitlichen Rahmen der Betreuungsweisung erreicht werden sollen, überprüft. Wir setzen an der unmittelbaren Lebenssituation des*r Einzelnen an und erörtern zusammen mit den Klient*innen, dem*r zuständigen Jugendgerichtshelfer*in und dem*r Betreuungshelfer*in das Hilfeplanverfahren.

Für Jugendämter, Jugendgerichtshilfen und weitere regionale Behörden

Benötigen Sie in Ihrer Region einen erfahrenen Partner, um Betreuungsweisungen durchzuführen?

Wir können Ihnen mit unseren sozialpädagogischen Fachkräften und Psycholog*innen zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns.

Ihr Kontakt

Uwe Worbach

E-Mail: uwe.worbach@die-gfi.de

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