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Header: Ein Mann und eine Frau packen gemeinsam einen Lebensmitteleinkauf in einer Küche aus.

die-gfi.de   Berufliche und soziale Teilhabe  Ambulant betreutes Wohnen

AMBULANT BEGLEITETES WOHNEN

Unsere Angebote zum ambulant begleiteten Wohnen richten sich an Menschen mit Behinderungen oder ohne Behinderungen und erhöhtem Unterstützungsbedarf.  In der aufsuchenden Assistenz helfen wir Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Behinderung bei der Entwicklung von Lebenskompetenzen und bieten flexible Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten an. zusätzlich helfen wir beim ambulant betreuten Wohnen für junge Flüchtlinge  jungen Menschen in Deutschland anzukommen.

Die bedarfsgerechte Hilfeleistung soll eine weitestgehend eigenständige Lebensführung ermöglichen. Zusammen mit unseren Begleiter*innen erarbeiten sich unsere Klient*innen ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Darüber hinaus fördern wir gesellschaftliche Teilhabe durch die soziale Integration und unterstützen beim Zugang zu Gemeinschaftsressourcen.

Für Menschen mit Bedarf an einer aufsuchenden Assistenz

Unsere Assistenzleistung ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten. Wir wollen eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung gewährleisten. Die Entscheidungen über die private Lebensführung bleiben dabei ganz bei Ihnen.

Antragstellung

Wenn Sie sich für eine aufsuchende Assistenz entschieden haben, wird in der Regel ein Antrag gestellt. Dieser Antrag kann über die Einrichtung oder beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. In einigen Fällen kann auch ein ärztliches Gutachten erforderlich sein, um die Notwendigkeit der Begleitung zu bestätigen.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich gerne an die gfi-Standorte in Ihrer Nähe.