Navigation überspringen
Header: Ein Kleinkind spielt gemeinsam mit seinen Eltern auf einem Spielplatz.

BEGLEITETER UMGANG

„Begleiteter Umgang“ nach § 18 Abs. 3 SGB VIII ist eine Maßnahme, die in Situationen angewendet wird, in denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte, wenn eine wichtige Bezugsperson alleine mit dem Kind Umgang hat.

Dabei findet das Treffen zwischen der Bezugsperson und Kind unter Aufsicht einer neutralen dritten Person statt.

Sicherung wichtiger Familienbeziehungen

Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umgang des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen, die nicht mit dem Kind zusammenleben, zu gewährleisten. Das können Eltern(teile), Großeltern oder Geschwister sein. Auf diese Weise kann das Kind sein Recht auf Ausübung des Umgangs in vollem Umfang wahrnehmen. Der begleitete Umgang ist somit ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes.

Ihr Kontakt

Christina Hofmann

Koordinatorin

Telefon: 09231 965636
E-Mail: christina.hofmann@die-gfi.de