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Header: Eine Familie mit drei Kindern, Eltern und Großeltern sind gemeinsam draußen unterwegs.

BETREUUNGSWEISUNGEN

Die Betreuungsweisung ist ein Instrument im Jugendstrafrecht. Sie dient dazu, jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen in ihrer Lebenswelt zu unterstützen.

Wer ist die Zielgruppe richterlicher Betreuungsweisungen?

Was soll erreicht werden? Was ist typisch für die Arbeit?

Was umfasst das Betreuungsangebot?

Ihr Kontakt

gfi Immenstadt

Maria Seufert

Hornstraße 17
87509 Immenstadt

Telefon: +49 8323 9617-28
Fax: +49 8323 9617-20
E-Mail: maria.seufert@die-gfi.de