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Header: Ein Kleinkind spielt gemeinsam mit seinen Eltern auf einem Spielplatz.

BEGLEITETER UMGANG

Der begleitete Umgang ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen.

Ein Angebot der Jugendhilfe für Familien

Der begleitete Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII ist ein Unterstützungsangebot der Jugendhilfe und richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern weiterhin die Beziehung und Bindung zu diesen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern, Stiefeltern, -geschwistern oder Pflegeeltern) aufrechterhalten wollen, dies aus eigenen Ressourcen aber nicht vermögen und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Umgangsbegleitung beinhaltet in der Regel auch die Beratung der Umgangsgewährenden und -suchenden sowie des Kindes bzw. Jugendlichen. Der begleitete Umgang ist als vorübergehende Hilfe zu verstehen, die eine frühestmögliche Verselbstständigung des Umgangs als Richtungsziel vorsieht.

 

Ziele für die Kinder/ Jugendlichen

Ziele für die Eltern

 

Aktuell führen wir dieses Angebot in Memmingen und Mindelheim durch. Bei Bedarf an anderen Standorten nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Susanne Bumüller

Koordination

In den Mühlen 2
88662 Überlingen

Telefon: 07551950115
E-Mail: susanne.bumueller@die-gfi.de