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BEGLEITETER UMGANG
„Begleiteter Umgang“ nach § 18 Abs. 3 SGB VIII ist eine Maßnahme, die in Situationen angewendet wird, in denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte, wenn eine wichtige Bezugsperson alleine mit dem Kind Umgang hat.
Wie ist der Ablauf?
Dabei findet das Treffen zwischen der Bezugsperson und Kind unter Aufsicht einer neutralen dritten Person statt, oft auch im neutralen Umfeld (beispielsweise in kindgerecht eingerichteten Büroräumen der gfi).
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umgang des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen, die nicht mit dem Kind zusammenleben, zu gewährleisten. Das können Eltern(teile), Großeltern oder Geschwister sein. Auf diese Weise kann das Kind sein Recht auf Ausübung des Umgangs in vollem Umfang wahrnehmen. Der begleitete Umgang ist somit ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes. Darüber hinaus kann auf eine Annäherung zwischen den Bezugspersonen hingearbeitet und die Kommunikation verbessert werden.