die-gfi.de Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung Integrationsbegleitung
INTEGRATIONSBEGLEITUNG
Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen, miteinander spielen, Freundschaften knüpfen und voneinander lernen können.
Manchmal ist der persönliche Unterstützungsbedarf bei einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Mehrfachbehinderung (im Sinne des § 99 SGB IX) sehr umfangreich oder speziell. Dann benötigen Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eingliederungshilfe.
Wo hilft die gfi-Integrationsbegleitung?
Als persönliche Assistenz begleiten die Integrationsbegleitungen die Kinder im Kindergartenalltag (Krippe, Kindergarten, Heilpädagogische Tagesstätte, Hort) oder während der Mittagsbetreuung.
Sie helfen bei der Pflege der Kinder und unterstützen sie in ihren Aktivitäten. So können die Kinder bei allem, was für sie wichtig ist, gleichberechtigt mitmachen.
Für Eltern
Als Eltern können Sie eine Eingliederungshilfe für Ihr Kind beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass es aufgrund einer Beeinträchtigung oder einer Behinderung Unterstützung benötigt, um am Kindergartenalltag teilzunehmen.
Sie können sich dazu an die Verwaltung in Ihrem Bezirk wenden. Die Bezirke sind zuständig:
- für Kinder im Vorschulalter mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen.
- für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter.
Eine Übersicht der Bezirke in Bayern finden Sie hier.
Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer rein seelischen Behinderung liegt bei dem jeweiligen Jugendämt.
Kontaktieren Sie für weitere Informationen und Unterstützung gerne einen unserer Standorte, an denen wir Integrationsbegleitungen anbieten.